Ab dem 01.08.2026 gilt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, zunächst für die erste Klassenstufe mit der jährlichen Ausweitung um eine weitere Klassenstufe. Der Rechtsanspruch beinhaltet eine Betreuung an 5 Werktagen und umfasst acht Stunden pro Tag. Der Anspruch gilt auch für die Schulferien. Um diesem Rechtsanspruch zu entsprechen, ist die Herzbergschule Roth mit seinem Trägerverein den Herzbergzwergen zum Schuljahr 2025/26 in den Pakt für den Ganztag gewechselt. Der Pakt für den Ganztag ist eine Form von ganztägig arbeitender Schule in Hessen.

Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist grundsätzlich freiwillig, aber nach Anmeldung für ein Schuljahr verbindlich. Über den Gesetzesanspruch von mindestens zwei zeitlichen Modulen hinaus bietet der Ganztag an der Herzbergschule die Möglichkeit der Anmeldung von 1, 3 oder 5 Tagen sowie eine Zeitschiene bis 16:00 Uhr.

Die Teilnahme am AG-Programm ist Bestandteil des Bildungs- und Betreuungsangebotes im Pakt und tw mit einem Unkostenbeitrag verbunden. Die Teilnahme an den AGs ist nach Anmeldung für ein Schulhalbjahr verpflichtend. Absenzen müssen entschuldigt werden.

Die Bücherei als offenes Angebot zur Leseförderung ist dienstags und donnerstags von 15.00 - 16.00 Uhr geöffnet.